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Es gibt viele
wichtige Gründe, eine Komplett-Absicherung zu buchen. Hier sind
zwei davon:
- Bei einem Unfall im Ausland in Anspruch
genommene Ärzte, Ambulanzen bzw. Krankenhäuser akzeptieren
z.T. keine Krankenscheine. Die Reitführer warten nicht stundenlang
ab, bis eine Krankenschein-Ambulanz erscheint, sondern
sichern die bestmögliche Versorgung. Ohne Versicherung müssten
Sie also vor Ort bar bezahlen. Bei einer PFERD
& REITER-Komplett-Versicherung erhalten Sie Notfall-Leistungen
inkl. einer Kostenübernahme durch die Versicherung.
- Sie verstauchen sich am 2.Tag beim
Baden im Urlaub das Handgelenk und können nicht mehr reiten.
Eine Reiseabbruch-Versicherung, die bei PFERD
& REITER in der Reiserücktrittkosten-Versicherung
enthalten ist, ersetzt Ihnen die vollen Reisekosten (ausg. ein kleiner
Selbstbehalt bei nur ambulanter Behandlung), wenn Sie die Reise abbrechen.
Normale Reiserücktrittkosten-Versicherungen enthalten nur gegen
hohe Zuschläge die für Reiter viel wichtigere Reiseabbruch-Versicherung.
A) Die PFERD
& REITER - Komplettabsicherung
Der Steigbügel
zur Sicherheit!
PFERD
& REITER nimmt Ihnen die Sorgen ab, ob Sie richtig versichert
sind, denn sie kombiniert die umfangreichen Versicherungsleistungen
der Reiserücktrittkosten- und der Reiseabbruch-Versicherung
(siehe unten unter B) mit denen des Reise-Ergänzungs-Schutzes
(siehe unten unter C) zu einem besonders günstigen Preis.
Prämien:
unabhängig vom Reisepreis 2)
| Komplettabsicherung |
bis zu 10 Reisetage
|
bis zu 31 Reisetage
|
| Deutschland Person |
27,
|
39,
|
| Deutschland Familie 1) |
63,
|
89,
|
| Ausland Person |
45,
|
57,
|
| Ausland Familie 1) |
104,
|
132,
|
B)
Reise-Rücktrittkosten-Versicherung
einschl. Urlaubsgarantie
Erstattet werden bezgl. der bei PFERD
& REITER gebuchten Leistungen:
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
- Vertragliche Stornokosten bei Nichtantritt
der Reise
- Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
oder bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von
über 2 Stunden
Urlaubsgarantie / Reiseabbruch-Vers.
- Erstattung des gesamten Reisepreises
bei Abbruch innerhalb der ersten Hälfte der gebuchten Reise,
max. in den ersten 8 Reisetagen aus versichertem Grund, bei späterem
Abbruch Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
und hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen
versicherten Reiseleistungen bei Reiseunterbrechung.
- Erstattung der Mehrkosten für den
verlängerten Aufenthalt und
zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am
Urlaubsort bis 5.000,-.
- Erstattung bei verspäteter Rückreise
Hotel-Mehrkosten bis max. 2.500,-.
Geleistet wird:
Reiserücktritt und Reiseabbruch
- Schwerer Unfall, unerwartet schwere
Erkrankung, Tod, Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit der
versicherten Person oder einer Risikoperson (versicherte Personen
untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben;
Ehepartner, Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft,
Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister; weitere Personen siehe
Versicherungsbedingungen).
- Erheblicher Schaden am Eigentum der
versicherten Person infolge von Elementarereignissen oder strafbarer
Handlung.
Nicht geleistet wird u.a.:
- für Leistungen, die nicht bei PFERD
& REITER gebucht wurden.
- für den Fall, dass Sie vor der
bei PFERD & REITER
gebuchte Reiterreise z.B. einen Badurlaub auf eigene Faust im Urlaubsland
verbringen und in dieser Zeit ein Versicherungsfall auftritt, da die
Reise ja bereits angetreten wurde (bzgl. Reiserücktrittkosten-Versicherung)
bzw. die bei PFERD &
REITER gebuchten Leistungen noch nicht begonnen haben (bzgl.
Reiseabbruch-Versicherung)
- Abhilfe: Buchen Sie eine Reiserücktrittkosten-
inkl. Reiseabbruchversicherung für alle Leistungen inkl. der
Fremdleistungen plus ein Ergänzungspaket.
Nicht möglich ist es, unterschiedliche Teile einer Reise bei
unterschiedlichen Versicherungen abzusichern.
Geleistet wird:
Reiserücktritt
- Verlust des Arbeitsplatzes und Arbeitslosigkeit
der versicherten Person aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten
Kündigung des
Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie die Wiedereinstellung
nach Arbeitslosigkeit.
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
einer versicherten Person in der versicheten Reisezeit.
Kein Selbstbehalt (Einzige Ausnahme: Ambulant
behandelte Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt
20% des erstattungsfähigen Schadens, mind. jedoch 25,- je versicherter
Person.)
Die Versicherung bezieht sich nicht auf
Pferde (also kein Versicherungsschutz bei Krankheit eines mit angemeldeten
Privatpferdes).
Die Rücktrittsentgelte sind unabhängig
von einer evtl. von der HanseMerkur Reiseversicherung AG zu erwartenden
Versicherungsleistung an PFERD
& REITER zu zahlen. Eine Verrechnung ist nicht möglich.
Prämien:
unabhängig vom Reisepreis 2)
| Reise-Rücktrittkosten-Versicherung |
bis zu 10 Reisetage
|
bis zu 31 Reisetage
|
| Person |
21,
|
35,
|
| Familie 1) |
49,
|
81,
|
C)
Reise-Ergänzungs-Schutz
für Reiter
C1) Reise-Gepäck-Versicherung
| Verlust und Beschädigungen
Ihres Reisegepäcks |
Versicherungssumme
|
| Person |
2.000,
|
| Familie 1) |
4.000,
|
C2) Reise-Unfall-Versicherung
Wenn Ihnen während der Reise ein Unfall zustößt, stehen
folgende Versicherungssummen zur Verfügung:
| bei Tod *) |
15.000,
|
| bei Invalidität |
bis zu 50.000,
|
| für Bergungskosten |
bis zu 2.500,
|
Kein Selbstbehalt
*) bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Todesfall 5.000,-.
C3) Reise-Haftpflicht-Versicherung
Wenn Sie während der Reise einem anderen einen Schaden zufügen
(ausgenommen Schäden am selbst gerittenen Pferd Tierschutz!),
so kommt die Versicherung im Rahmen der Versicherungsbedingungen hierfür
auf
Personen-/Sachschäden bis zu 1 Mio. pauschal
davon bei Mietsachschäden bis zu 25.000,
Selbstbehalt nur für Mietsachschäden (z.B. Schäden an
Ferienwohnungen) 20%, mind. 50,-.
C4) Auslands-Reise-Kranken-Versicherung
Bei Krankheit und Unfall werden ohne Selbstbeteiligung
die nachgewiesenen Kosten ersetzt für:
- medizinisch notwendige ambulante und
stationäre Heilbehandlung im Ausland
- Transportzum nächsterreichbaren
Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
- schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung
einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparatur
von vorhandenem Zahnersatz
- ärztlich verordnete Massagen,
medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
- medizinisch sinnvoller und vertretbarer
Rücktransport
Dieser Auslandsschutz gilt nicht im Heimatland
des Reisenden (für Deutsche also nicht in Deutschland bzw. für
Schweizer nicht in der Schweiz). Die Deutschland-Pakete sind nur für
Reisende mit ständigem Wohnsitz in Deutschland buchbar. Kein Selbstbehalt.
C5) Umfangreiche Notfallleistungen für
PFERD & REITER
Gäste im Ausland
Übermittlung von Informationen bei Krankheit und Unfall; Kostenvorschuss
und Abrechnung gegenüber dem Krankenhaus; Notrufservice 24 Stunden.
Prämien:
| Reise-Ergänzungs-Schutz |
bis zu 10 Reisetage
|
bis zu 31 Reisetage
|
| Deutschland Person |
13,
|
17,
|
| Deutschland Familie 1) |
29,
|
39,
|
| Ausland Person |
29,
|
39,
|
| Ausland Familie 1) |
67,
|
89,
|
Die Versicherungen müssen sofort
bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt gebucht
werden. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30
Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung
erfolgen.
Der Versicherungsausweis wird zusammen mit den Reiseunterlagen nach
Prämienzahlung ausgehändigt. Für die Leistungen gelten
die Versicherungs-Bedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG (VB-RS-2008
und VB-KV-2008), die im Versicherungsausweis auszugsweise beschrieben
sind. Die vollständigen Bedingungen werden Ihnen auf Wunsch zugesandt.
Es gelten die Bedingungen der Versicherungsgesellschaft, die Sie im
Internet einsehen können unter: www.pferdreiter.de/pdf/versicherung.pdf.
Jeder Schaden ist sofort schriftlich dem Versicherer zu melden (mit
z.B. Versicherungsausweis, ärztlicher Bestätigung der Reiseunfähigkeit,
Stornorechnung, Nachweis der Zahlung der Stornokosten):
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK/Leistung
Siefried-Wedells-Platz 1, 20352 Hamburg
Telefon: (040) 4119-2300 Telefax: (040) 4119-3586
eMail: reiseleistung@hansemerkur.de
Von dem Reiserücktritt ist außerdem
unverzüglich die Buchungsstelle zu unterrichten.
Reiserücktrittkosten-Vers. können nach Rechnungserstellung
nicht storniert werden, da bereits der Versicherungsschutz eingetreten
ist.
1) Familie: max. zwei Erwachsene und mind. ein mitreisendes minderjähriges
Kind (unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis) - insges. bis
zu 5 Personen. Volljährige Kinder sind versichert, solange sie
in der Ausbildung sind.
2) nur bezgl. der bei PFERD
& REITER gebuchten Leistungen. Prämien und Leistungen
für Versicherungen, die Fremdleistungen wie z.B. selbstgebuchte
Flüge einschließen, finden Sie unter D).
|
|
D)
Reiserücktrittkostenversicherung inkl. Urlaubsgarantie (Reiseabbruch)
inkl. Fremdleistungen
(z.B. anderweitig gebucht Flüge und Verlängerungswochen, nicht
aber für Schiffsreisen)
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Reisepreis bis
Euro
|
Einzelperson
|
Familie
|
|
750,-
|
34,-
|
36,-
|
|
1.000,-
|
39,-
|
45,-
|
|
1.500,-
|
51,-
|
58,-
|
|
2.000,-
|
67,-
|
78,-
|
|
2.500,-
|
85,-
|
98,-
|
|
3.000,-
|
99,-
|
119,-
|
|
ab 3.001,-
|
3,7% vom Reisepreis
bis 10.000,- Euro
|
4% vom Reisepreis
bis 10.000,- Euro
|
|
|
Warum
ist eine zusätzliche Versicherung notwendig?
Ich bin doch
krankenversichert!
Wenn Sie privat versichert sind, brauchen Sie nicht weiter zu lesen.
Für sämtliche Versicherten der AOK, der Ersatzkassen und der
Betriebskrankenkassen gilt jedoch:
- Sie erhalten
nur für einige Länder einen Berechtigungsschein auf Ausstellung
eines örtlichen Krankenscheins. In
vielen Ländern sind Sie daher überhaupt nicht versichert.
- In den Ländern,
die mit Deutschland ein Abkommen abgeschlossen haben, können
Sie sich nur von Ärzten und Krankenhäusern behandeln lassen,
die auch Krankenscheine akzeptieren. Wenn Sie einen Unfall erleiden
sollten (was wir niemals hoffen), dann muss der Reitführer die
nächst erreichbare Hilfe rufen - gleichgültig, ob diese
Ihren Krankenschein akzeptiert oder nicht. Im letzteren Fall (was
im Ausland recht häufig ist) müssen Sie vor Ort alle Leistungen
bar bezahlen. Aber auch bei Akzeptanz des Krankenscheins erhalten
Sie nur den deutschen Tarif ersetzt, die Differenz zum ausländischen
Tarif müssen Sie selbst tragen.
- Bei minder wichtige
Behandlungen kann es Ihnen in manchen Ländern passieren, dass
der nächst freie Behandlungstermin erst Wochen nach Ihrer Rückkehr
nach Deutschland ist.
- Ein medizinisch
sinnvoller Rücktransport nach Deutschland wird überhaupt
nicht, die Abbergung nur mit einem geringen Betrag von den Pflichtkassen
ersetzt.
- Die allerwenigsten
der Pflichtkassen bieten mit einer 24-Stunden-Hotline Beistandsleistungen
vor Ort wie die Vermittlung eines deutschsprechenden Arztes, die Bezahlung
der Krankenhausrechnung, die Bezahlung der Mehrkosten für den
Rücktransport uvm.
- Fazit: Entweder
Sie haben eine gesonderte private Auslandsversicherung oder Sie nehmen
zur Sicherheit eine Menge Bargeld oder eine Kreditkarte mit in den
Urlaub. Wegen der Problematik im Falle eines Unfalls sind Sie gem.
Reisebedingungen verpflichtet, ausreichend versichert zu sein, d.h.
eine Auslandskrankenversicherung (auch für Privatliquidation
= für Ärzte ohne Krankenkassenzulassung) zu besitzen.
Was wird unter
"Familie" verstanden?
- Als Familie gelten
max. zwei Erwachsene und mind. ein mitreisendes minderjähriges
Kind (unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis) - insges.
bis zu 5 Personen. Volljährige Kinder sind versichert, solange
sie in der Ausbildung sind.
Gilt die Reiserücktrittkosten-/-abbruchversicherung
auch bei Gruppen?
- Haben mehr als
vier Personen eine Reise gemeinsam gebucht und versichert, so gelten
in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung nur die jeweiligen
Angehörigen der versicherten Personen als Risikopersonen, nicht
mehr die versicherten Personen untereinander. (Wenn also ein Reitverein
mit 10 Personen reist und ein Mitreisender wird krank, so kann nicht
die ganze Gruppe zurück treten.)
Ich nehme nichts
wertvolles mit! Außerdem haftet doch die Fluggesellschaft/Bahn!
Die Reisegepäckversicherung bietet mehr, hier nur ein Beispiel:
- Sie kennen doch
den Witz: "Frühstück in Frankfurt, Mittagessen in Rom,
Gepäck in Peking." Die Fluggesellschaft zahlt den Verlust
des Gepäcks erst dann, wenn das Gepäck nicht nach Tagen
wieder auftaucht, und dann auch nur nach Gewicht. Super, im Sommerkleidchen
einen Trail zu reiten!
- Eine Reisegepäckversicherung
zahlt dagegen auch den Verspätungsschaden! Also trotz Gepäcks
in Peking der Trail in Reitsachen.
Ich bin doch
über meine Kreditkarte versichert!
- Solange Sie keine
Platinkarte besitzen, dürfte der Versicherungsschutz nicht ausreichen.
- Außerdem
sind zumeist nur die Leistungen versichert, die auch mit der Karte
bezahlt wurden. Für die Zahlung mit der Kreditkarte fallen Kosten
von rund 3% an, bei Ihrer Reise von 1000,- Euro also 30,-. Ein Reiserundumpaket
für bis zu 10 Tagen dagegen kostet nur 23,-. Die geringen Versicherungsleistungen
der Kreditkarte werden also im Vergleich zum umfangreichen Reiserundumpaket
sehr teuer erkauft.
Bis zum Reiseantritt
kann mir nichts passieren!
Was wir auch nicht hoffen, aber:
- Nehmen wir ein
Beispiel: Sie stolpern auf Ihrem Heimatflughafen und verstauchen sich
den Knöchel. Aus ist's mit den Reiterferien! Da aber der Reiterhof
alles zur Verfügung hat für Sie, die Pferde und das Zimmer
warten, das Essen ist eingekauft, der Reitführer möchte
auch ohne Sie seinen Lohn, müssen Sie über Stornokosten
den Schaden ersetzen, der nach Reiseantritt bis zu 100% beträgt
(vorher gestaffelt).
- Die von PFERD
& REITER angebotene Reiserücktrittkostenversicherung
beinhaltet auch eine Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie). Im
obigen Fall erhalten Sie nach Abzug einer kleinen Selbstbeteiligung
zumeist den vollen Reisepreis zurück. (Eine Reiserücktrittkostenversicherung
leistet nicht, da die Reise ja bereits angetreten wurde!)
- Auch wenn Sie
gesund bleiben, so können viele andere Dinge eintreffen: Ihre
Mitreisende wird krank und Sie wollen nicht allein reisen (brauchen
Sie mit Versicherung auch nicht), Ihr Vater wird schwer krank, Sie
erwischt die betriebsbedingte Kündigung Ihrer Firma ........
Fazit: Eine Reiseabbruchversicherung und eine Reiserücktrittkostenversicherung
halten wir für zwingend notwendig.
Eine Reiserücktrittkostenversicherung
bekomme ich billiger bei ...
- Ganz ehrlich:
Sie haben die erheblichen Zuschläge für die Reiseabbruchversicherung
nicht mitgerechnet.
- Wir halten die
Reiseabbruchversicherung bei Reiterferien für noch wichtiger
als die Reiserücktrittkostenversicherung.
Ich komme aus
der Schweiz. Kann ich mich auch bei Ihnen versichern?
- Bei Gästen,
deren dauernder Wohnsitz nicht in Deutschland ist, gelten folgende
Zusatzbedingungen:
- Die PFERD
& REITER-Auslandsversicherungspakete gelten nicht im
Heimatland eines Gastes. Ein Schweizer Reiter kann also diese
Versicherungen nicht für eine Reise in der Schweiz abschließen.
- Bei den Reiserücktrittkostenversicherungen
ist die Vorlage eines Attestes eines Arztes gesetzlich notwendig.
Bite prüfen Sie, ob das Ausschreiben von Attesten in Ihrem
Land möglich ist.
Ein
sehr, sehr ernster Schlusssatz (aus leidgeprüfter Erfahrung):
Wer ein paar Euro für die Versicherung sparen will, darf kaum auf
Verständnis hoffen, wenn er von einem nicht gerade mit Wohlstand
gesegneten Reitführer verlangt, dass dieser auf mehrere Hundert
Euro verzichten soll für Auslagen, die dieser bereits getätigt
hat (Hotel, Pferdefutter usw.). Für diese Art von Geiz bringt niemand
Verständnis auf (ein Gericht hat's sogar als "grob fahrlässiges
Eigenverschulden" tituliert).
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