Pferd und Reiter Reiterreisen weltweit
< Hauptseite < Welt < Allgemeine Informationen / Reiseversicherungen

LOGO
Reiseversicherungen 2009/2010

Die wichtigsten PFERD & REITER - Versicherungen   -   kurz gefasst
Prämien und Beträge in Euro
bis 10 Reisetage
bis 31 Reisetage
 
Deutschland
Welt
Deutschland
Welt
 
Person
Familie 1)
Person
Familie 1)
Person
Familie 1)
Person
Familie 1)
A) = B) + C) PFERD & REITER
Komplett-Absicherung 2)
Die preisgünstige Kombination!
27,-
63,-
45,-
104,-
39,-
89,-
57,-
132,-
B) Reise-Rücktritt- inkl.
Reise-Abbruch-Vers. 2)
21,-
49,-
21,-
49,-
35,-
81,-
35,-
81,-
C) Reise-Ergänzungs-Schutz
13,-
29,-
29,-
67,-
17,-
39,-
39,-
89,-

1) Familie: max. zwei Erwachsene und mind. ein mitreisendes minderjähriges Kind (unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis) - insges. bis zu 5 Personen.
    Volljährige Kinder sind versichert, solange sie in der Ausbildung sind.
2) nur bezgl. der bei PFERD & REITER gebuchten Leistungen. Prämien und Leistungen für Versicherungen, die Fremdleistungen wie z.B. selbstgebuchte
    Flüge einschließen, finden Sie hier.

Vom Reiserücktritt ist unverzüglich die Buchungsstelle und im Schadensfall die Versicherung zu unterrichten.
Versicherungsleistungen können nach Rechnungserstellung nicht storniert werden, da bereits der Versicherungsschutz eingetreten ist.

Es gibt viele wichtige Gründe, eine Komplett-Absicherung zu buchen. Hier sind zwei davon:

  • Bei einem Unfall im Ausland in Anspruch genommene Ärzte, Ambulanzen bzw. Krankenhäuser akzeptieren z.T. keine Krankenscheine. Die Reitführer warten nicht stundenlang ab, bis eine „Krankenschein-Ambulanz“ erscheint, sondern sichern die bestmögliche Versorgung. Ohne Versicherung müssten Sie also vor Ort bar bezahlen. Bei einer PFERD & REITER-Komplett-Versicherung erhalten Sie Notfall-Leistungen inkl. einer Kostenübernahme durch die Versicherung.
  • Sie verstauchen sich am 2.Tag beim Baden im Urlaub das Handgelenk und können nicht mehr reiten. Eine Reiseabbruch-Versicherung, die bei PFERD & REITER in der Reiserücktrittkosten-Versicherung enthalten ist, ersetzt Ihnen die vollen Reisekosten (ausg. ein kleiner Selbstbehalt bei nur ambulanter Behandlung), wenn Sie die Reise abbrechen. Normale Reiserücktrittkosten-Versicherungen enthalten nur gegen hohe Zuschläge die für Reiter viel wichtigere Reiseabbruch-Versicherung.

A) Die PFERD & REITER - Komplettabsicherung
Der Steigbügel zur Sicherheit!

PFERD & REITER nimmt Ihnen die Sorgen ab, ob Sie richtig versichert sind, denn sie kombiniert die umfangreichen Versicherungsleistungen der Reiserücktrittkosten- und der Reiseabbruch-Versicherung (siehe unten unter B) mit denen des Reise-Ergänzungs-Schutzes (siehe unten unter C) zu einem besonders günstigen Preis.
Prämien:
unabhängig vom Reisepreis 2)

Komplettabsicherung
bis zu 10 Reisetage
bis zu 31 Reisetage
Deutschland Person
27,–
39,–
Deutschland Familie 1)
63,–
89,–
Ausland Person
45,–
57,–
Ausland Familie 1)
104,–
132,–

B) Reise-Rücktrittkosten-Versicherung
einschl. Urlaubsgarantie

Erstattet werden bezgl. der bei PFERD & REITER gebuchten Leistungen:

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

  • Vertragliche Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
  • Mehrkosten bei verspäteter Hinreise oder bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von über 2 Stunden

Urlaubsgarantie / Reiseabbruch-Vers.

  • Erstattung des gesamten Reisepreises bei Abbruch innerhalb der ersten Hälfte der gebuchten Reise, max. in den ersten 8 Reisetagen aus versichertem Grund, bei späterem Abbruch Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen und hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen bei Reiseunterbrechung.
  • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis 5.000,-.
  • Erstattung bei verspäteter Rückreise Hotel-Mehrkosten bis max. 2.500,-.

Geleistet wird:
Reiserücktritt und Reiseabbruch

  • Schwerer Unfall, unerwartet schwere Erkrankung, Tod, Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit der versicherten Person oder einer Risikoperson (versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben; Ehepartner, Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister; weitere Personen siehe Versicherungsbedingungen).
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Elementarereignissen oder strafbarer Handlung.

Nicht geleistet wird u.a.:

  • für Leistungen, die nicht bei PFERD & REITER gebucht wurden.
  • für den Fall, dass Sie vor der bei PFERD & REITER gebuchte Reiterreise z.B. einen Badurlaub auf eigene Faust im Urlaubsland verbringen und in dieser Zeit ein Versicherungsfall auftritt, da die Reise ja bereits angetreten wurde (bzgl. Reiserücktrittkosten-Versicherung) bzw. die bei PFERD & REITER gebuchten Leistungen noch nicht begonnen haben (bzgl. Reiseabbruch-Versicherung)
  • Abhilfe: Buchen Sie eine Reiserücktrittkosten- inkl. Reiseabbruchversicherung für alle Leistungen inkl. der Fremdleistungen plus ein Ergänzungspaket. Nicht möglich ist es, unterschiedliche Teile einer Reise bei unterschiedlichen Versicherungen abzusichern.

Geleistet wird:
Reiserücktritt

  • Verlust des Arbeitsplatzes und Arbeitslosigkeit der versicherten Person aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des
    Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie die Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit.
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen einer versicherten Person in der versicheten Reisezeit.

Kein Selbstbehalt (Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mind. jedoch 25,- je versicherter Person.)

Die Versicherung bezieht sich nicht auf Pferde (also kein Versicherungsschutz bei Krankheit eines mit angemeldeten Privatpferdes).

Die Rücktrittsentgelte sind unabhängig von einer evtl. von der HanseMerkur Reiseversicherung AG zu erwartenden Versicherungsleistung an PFERD & REITER zu zahlen. Eine Verrechnung ist nicht möglich.

Prämien:
unabhängig vom Reisepreis 2)

Reise-Rücktrittkosten-Versicherung
bis zu 10 Reisetage
bis zu 31 Reisetage
Person
21,–
35,–
Familie 1)
49,–
81,–

C) Reise-Ergänzungs-Schutz
für Reiter

C1) Reise-Gepäck-Versicherung

Verlust und Beschädigungen Ihres Reisegepäcks
Versicherungssumme
Person
2.000,–
Familie 1)
4.000,–

C2) Reise-Unfall-Versicherung
Wenn Ihnen während der Reise ein Unfall zustößt, stehen folgende Versicherungssummen zur Verfügung:

bei Tod *)
15.000,–
bei Invalidität
bis zu 50.000,–
für Bergungskosten
bis zu 2.500,–

Kein Selbstbehalt
*) bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Todesfall 5.000,-.

C3) Reise-Haftpflicht-Versicherung
Wenn Sie während der Reise einem anderen einen Schaden zufügen (ausgenommen Schäden am selbst gerittenen Pferd – Tierschutz!), so kommt die Versicherung im Rahmen der Versicherungsbedingungen hierfür auf
Personen-/Sachschäden bis zu 1 Mio. pauschal
davon bei Mietsachschäden bis zu 25.000,–
Selbstbehalt nur für Mietsachschäden (z.B. Schäden an Ferienwohnungen) 20%, mind. 50,-.

C4) Auslands-Reise-Kranken-Versicherung
Bei Krankheit und Unfall werden – ohne Selbstbeteiligung – die nachgewiesenen Kosten ersetzt für:

  • medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland
  • Transportzum nächsterreichbaren Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
  • schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  • ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
  • medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport

Dieser Auslandsschutz gilt nicht im Heimatland des Reisenden (für Deutsche also nicht in Deutschland bzw. für Schweizer nicht in der Schweiz). Die Deutschland-Pakete sind nur für Reisende mit ständigem Wohnsitz in Deutschland buchbar. Kein Selbstbehalt.

C5) Umfangreiche Notfallleistungen für PFERD & REITER Gäste im Ausland
Übermittlung von Informationen bei Krankheit und Unfall; Kostenvorschuss und Abrechnung gegenüber dem Krankenhaus; Notrufservice 24 Stunden.

Prämien:

Reise-Ergänzungs-Schutz
bis zu 10 Reisetage
bis zu 31 Reisetage
Deutschland Person
13,–
17,–
Deutschland Familie 1)
29,–
39,–
Ausland Person
29,–
39,–
Ausland Familie 1)
67,–
89,–

Die Versicherungen müssen sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt gebucht werden. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.
Der Versicherungsausweis wird zusammen mit den Reiseunterlagen nach Prämienzahlung ausgehändigt. Für die Leistungen gelten die Versicherungs-Bedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG (VB-RS-2008 und VB-KV-2008), die im Versicherungsausweis auszugsweise beschrieben sind. Die vollständigen Bedingungen werden Ihnen auf Wunsch zugesandt. Es gelten die Bedingungen der Versicherungsgesellschaft, die Sie im Internet einsehen können unter: www.pferdreiter.de/pdf/versicherung.pdf. Jeder Schaden ist sofort schriftlich dem Versicherer zu melden (mit z.B. Versicherungsausweis, ärztlicher Bestätigung der Reiseunfähigkeit, Stornorechnung, Nachweis der Zahlung der Stornokosten):

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK/Leistung
Siefried-Wedells-Platz 1, 20352 Hamburg
Telefon: (040) 4119-2300 – Telefax: (040) 4119-3586
eMail: reiseleistung@hansemerkur.de

Von dem Reiserücktritt ist außerdem unverzüglich die Buchungsstelle zu unterrichten.
Reiserücktrittkosten-Vers. können nach Rechnungserstellung nicht storniert werden, da bereits der Versicherungsschutz eingetreten ist.


1) Familie: max. zwei Erwachsene und mind. ein mitreisendes minderjähriges Kind (unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis) - insges. bis zu 5 Personen. Volljährige Kinder sind versichert, solange sie in der Ausbildung sind.
2) nur bezgl. der bei PFERD & REITER gebuchten Leistungen. Prämien und Leistungen für Versicherungen, die Fremdleistungen wie z.B. selbstgebuchte Flüge einschließen, finden Sie unter D).

 

D) Reiserücktrittkostenversicherung inkl. Urlaubsgarantie (Reiseabbruch) inkl. Fremdleistungen
(z.B. anderweitig gebucht Flüge und Verlängerungswochen, nicht aber für Schiffsreisen)

 
Reisepreis bis Euro
Einzelperson
Familie
750,-
34,-
36,-
1.000,-
39,-
45,-
1.500,-
51,-
58,-
2.000,-
67,-
78,-
2.500,-
85,-
98,-
3.000,-
99,-
119,-
ab 3.001,-
3,7% vom Reisepreis bis 10.000,- Euro
4% vom Reisepreis bis 10.000,- Euro

 

Warum ist eine zusätzliche Versicherung notwendig?

Ich bin doch krankenversichert!
Wenn Sie privat versichert sind, brauchen Sie nicht weiter zu lesen. Für sämtliche Versicherten der AOK, der Ersatzkassen und der Betriebskrankenkassen gilt jedoch:

  • Sie erhalten nur für einige Länder einen Berechtigungsschein auf Ausstellung eines örtlichen Krankenscheins. In vielen Ländern sind Sie daher überhaupt nicht versichert.
  • In den Ländern, die mit Deutschland ein Abkommen abgeschlossen haben, können Sie sich nur von Ärzten und Krankenhäusern behandeln lassen, die auch Krankenscheine akzeptieren. Wenn Sie einen Unfall erleiden sollten (was wir niemals hoffen), dann muss der Reitführer die nächst erreichbare Hilfe rufen - gleichgültig, ob diese Ihren Krankenschein akzeptiert oder nicht. Im letzteren Fall (was im Ausland recht häufig ist) müssen Sie vor Ort alle Leistungen bar bezahlen. Aber auch bei Akzeptanz des Krankenscheins erhalten Sie nur den deutschen Tarif ersetzt, die Differenz zum ausländischen Tarif müssen Sie selbst tragen.
  • Bei minder wichtige Behandlungen kann es Ihnen in manchen Ländern passieren, dass der nächst freie Behandlungstermin erst Wochen nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland ist.
  • Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland wird überhaupt nicht, die Abbergung nur mit einem geringen Betrag von den Pflichtkassen ersetzt.
  • Die allerwenigsten der Pflichtkassen bieten mit einer 24-Stunden-Hotline Beistandsleistungen vor Ort wie die Vermittlung eines deutschsprechenden Arztes, die Bezahlung der Krankenhausrechnung, die Bezahlung der Mehrkosten für den Rücktransport uvm.
  • Fazit: Entweder Sie haben eine gesonderte private Auslandsversicherung oder Sie nehmen zur Sicherheit eine Menge Bargeld oder eine Kreditkarte mit in den Urlaub. Wegen der Problematik im Falle eines Unfalls sind Sie gem. Reisebedingungen verpflichtet, ausreichend versichert zu sein, d.h. eine Auslandskrankenversicherung (auch für Privatliquidation = für Ärzte ohne Krankenkassenzulassung) zu besitzen.

Was wird unter "Familie" verstanden?

  • Als Familie gelten max. zwei Erwachsene und mind. ein mitreisendes minderjähriges Kind (unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis) - insges. bis zu 5 Personen. Volljährige Kinder sind versichert, solange sie in der Ausbildung sind.

Gilt die Reiserücktrittkosten-/-abbruchversicherung auch bei Gruppen?

  • Haben mehr als vier Personen eine Reise gemeinsam gebucht und versichert, so gelten in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Personen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander. (Wenn also ein Reitverein mit 10 Personen reist und ein Mitreisender wird krank, so kann nicht die ganze Gruppe zurück treten.)

Ich nehme nichts wertvolles mit! Außerdem haftet doch die Fluggesellschaft/Bahn!
Die Reisegepäckversicherung bietet mehr, hier nur ein Beispiel:

  • Sie kennen doch den Witz: "Frühstück in Frankfurt, Mittagessen in Rom, Gepäck in Peking." Die Fluggesellschaft zahlt den Verlust des Gepäcks erst dann, wenn das Gepäck nicht nach Tagen wieder auftaucht, und dann auch nur nach Gewicht. Super, im Sommerkleidchen einen Trail zu reiten!
  • Eine Reisegepäckversicherung zahlt dagegen auch den Verspätungsschaden! Also trotz Gepäcks in Peking der Trail in Reitsachen.

Ich bin doch über meine Kreditkarte versichert!

  • Solange Sie keine Platinkarte besitzen, dürfte der Versicherungsschutz nicht ausreichen.
  • Außerdem sind zumeist nur die Leistungen versichert, die auch mit der Karte bezahlt wurden. Für die Zahlung mit der Kreditkarte fallen Kosten von rund 3% an, bei Ihrer Reise von 1000,- Euro also 30,-. Ein Reiserundumpaket für bis zu 10 Tagen dagegen kostet nur 23,-. Die geringen Versicherungsleistungen der Kreditkarte werden also im Vergleich zum umfangreichen Reiserundumpaket sehr teuer erkauft.

Bis zum Reiseantritt kann mir nichts passieren!
Was wir auch nicht hoffen, aber:

  • Nehmen wir ein Beispiel: Sie stolpern auf Ihrem Heimatflughafen und verstauchen sich den Knöchel. Aus ist's mit den Reiterferien! Da aber der Reiterhof alles zur Verfügung hat für Sie, die Pferde und das Zimmer warten, das Essen ist eingekauft, der Reitführer möchte auch ohne Sie seinen Lohn, müssen Sie über Stornokosten den Schaden ersetzen, der nach Reiseantritt bis zu 100% beträgt (vorher gestaffelt).
  • Die von PFERD & REITER angebotene Reiserücktrittkostenversicherung beinhaltet auch eine Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie). Im obigen Fall erhalten Sie nach Abzug einer kleinen Selbstbeteiligung zumeist den vollen Reisepreis zurück. (Eine Reiserücktrittkostenversicherung leistet nicht, da die Reise ja bereits angetreten wurde!)
  • Auch wenn Sie gesund bleiben, so können viele andere Dinge eintreffen: Ihre Mitreisende wird krank und Sie wollen nicht allein reisen (brauchen Sie mit Versicherung auch nicht), Ihr Vater wird schwer krank, Sie erwischt die betriebsbedingte Kündigung Ihrer Firma ........ Fazit: Eine Reiseabbruchversicherung und eine Reiserücktrittkostenversicherung halten wir für zwingend notwendig.

Eine Reiserücktrittkostenversicherung bekomme ich billiger bei ...

  • Ganz ehrlich: Sie haben die erheblichen Zuschläge für die Reiseabbruchversicherung nicht mitgerechnet.
  • Wir halten die Reiseabbruchversicherung bei Reiterferien für noch wichtiger als die Reiserücktrittkostenversicherung.

Ich komme aus der Schweiz. Kann ich mich auch bei Ihnen versichern?

  • Bei Gästen, deren dauernder Wohnsitz nicht in Deutschland ist, gelten folgende Zusatzbedingungen:
    • Die PFERD & REITER-Auslandsversicherungspakete gelten nicht im Heimatland eines Gastes. Ein Schweizer Reiter kann also diese Versicherungen nicht für eine Reise in der Schweiz abschließen.
    • Bei den Reiserücktrittkostenversicherungen ist die Vorlage eines Attestes eines Arztes gesetzlich notwendig. Bite prüfen Sie, ob das Ausschreiben von Attesten in Ihrem Land möglich ist.

Ein sehr, sehr ernster Schlusssatz (aus leidgeprüfter Erfahrung): Wer ein paar Euro für die Versicherung sparen will, darf kaum auf Verständnis hoffen, wenn er von einem nicht gerade mit Wohlstand gesegneten Reitführer verlangt, dass dieser auf mehrere Hundert Euro verzichten soll für Auslagen, die dieser bereits getätigt hat (Hotel, Pferdefutter usw.). Für diese Art von Geiz bringt niemand Verständnis auf (ein Gericht hat's sogar als "grob fahrlässiges Eigenverschulden" tituliert).

 

Zurück mit der "ZURÜCK-TASTE"
© PFERD&REITER, Tangstedt