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Reisebedingungen der Marke PFERD & REITER der creActiv Tours GmbH

Sehr geehrte Kunden und Reisende,
wir setzen unser ganzes Wissen und unsere Erfahrung ein, um Ihren Reiturlaub für Sie zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen und Ihre Reise reibungslos abzuwickeln. Hierzu tragen auch Vereinbarungen über die beiderseitigen Rechte und Pflichten bei. „PFERD & REITER“ ist eine Qualitätsmarke der Firma creActiv Tours GmbH. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden bzw. Reisenden (nachfolgend einheitlich „Reisender“ abgekürzt) und der creActiv Tours GmbH, nachfolgend „P&R“ abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages; Verpflichtungen des Reisenden; Hinweis zum Nichtbestehen von bestimmten Widerrufsrechten
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von P&R und der Buchung des Reisenden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von P&R für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.
b) Reisevermittler, Buchungsstellen und örtliche Leistungsträger sind von P&R nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von P&R zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von P&R herausgegeben werden, sind für P&R und die Leistungspflicht von P&R nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungspflicht von P&R gemacht wurden.
d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von P&R vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von P&R vor, an das P&R für die Dauer von 3 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit P&R bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist P&R die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
e) Die von P&R gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Storno-pauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
f) Der Reisende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die der Reisende die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit der Reisende eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E‑Mail oder Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Reisende P&R den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende 3 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch P&R zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird P&R dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern nicht Anspruch auf Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB besteht.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet, App, Telemedien) gilt:
a) Ablauf der elektronischen Buchung wird in der Anwendung erläutert.
b) Korrekturmöglichkeiten (Eingaben ändern/löschen/zurücksetzen) werden bereitgestellt.
c) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
d) Speicherung/Abrufmöglichkeit des Vertragstextes wird mitgeteilt.
e) Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Reisende ein verbindliches Angebot ab und ist hieran 3 Werktage gebunden.
f) Der Eingang der Buchung wird unverzüglich elektronisch bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung begründet keinen Anspruch auf Vertragsschluss; P&R kann das Angebot annehmen oder ablehnen.
h) Der Vertrag kommt durch Zugang der Reisebestätigung von P&R zustande.
i) Bei Echtzeit-Bestätigung am Bildschirm kommt der Vertrag mit Darstellung der Reisebestätigung zustande; eine Ausfertigung in Textform wird nachgereicht.

1.4. Hinweis: Bei Pauschalreiseverträgen im Fernabsatz besteht kein Widerrufsrecht (§ 312 Abs. 7 BGB); es gelten lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht, wenn der Vertrag über Reiseleistungen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, es sei denn, die Verhandlungen erfolgten auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers.

2. Bezahlung
2.1. Zahlungen auf den Reisepreis dürfen vor Beendigung der Pauschalreise nur gefordert/angenommen werden, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und der Sicherungsschein übergeben wurde. Anzahlung: 20 % des Reisepreises (max. € 260 je Reisenden). Restzahlung: 4 Wochen vor Reisebeginn, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr nach Ziff. 8 abgesagt werden kann. Bei Buchungen < 4 Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtpreis sofort fällig.
2.2. Bei Zahlungsverzug nach Mahnung und Fristsetzung kann P&R vom Vertrag zurücktreten und Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5 verlangen.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Unerhebliche Änderungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen sind vor Reisebeginn zulässig, soweit notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt.
3.2. Über Leistungsänderungen wird der Reisende unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informiert (z. B. E‑Mail, SMS).
3.3. Bei erheblichen Änderungen hat der Reisende das Recht, innerhalb einer von P&R gesetzten Frist die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich zurückzutreten. Erklärt der Reisende nichts, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt; etwaige Kostenvorteile sind gem. § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. P&R kann den Reisepreis erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss
a) Beförderungskosten (Treibstoff/Energie) erhöhen,
b) Steuern/Abgaben (z. B. Touristenabgaben, Hafen-/Flughafengebühren) erhöht werden oder
c) Wechselkurse sich ändern.
4.2. Voraussetzung ist eine transparente Mitteilung in Textform mit Berechnung der Erhöhung.
4.3. Berechnung: Sitzplatzbezogene Erhöhung als Erhöhungsbetrag pro Person; andernfalls anteilige Verteilung der vom Beförderer geforderten Mehrkosten auf die Zahl der Reisenden. Steuern/Abgaben als anteiliger Betrag; Wechselkurse im Umfang der Verteuerung.
4.4. Bei Kostensenkungen ist eine Preissenkung zu gewähren; Verwaltungsausgaben dürfen abgezogen werden (Nachweis hierüber auf Verlangen).
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn zulässig.
4.6. Ab 8 % Erhöhung: Recht auf Rücktritt ohne Kosten.

5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn; Stornokosten
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber P&R unter der angegebenen Anschrift zu erklären; für die nachfolgenden Fristen ist der Zugang zu den veröffentlichten/mitgeteilten Geschäftszeiten von P&R maßgeblich. Bei Buchung über einen Vermittler kann der Rücktritt auch dort erklärt werden. Textform und unmittelbare Erklärung gegenüber P&R werden empfohlen.
5.2. Tritt der Reisende zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert P&R den Anspruch auf den Reisepreis; P&R kann angemessene Entschädigung verlangen, es sei denn, am Bestimmungsort liegen unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vor.
5.3. Stornostaffeln:
a) Europa: bis 70. Tag 20 % | 69.–40. Tag 30 % | 39.–30. Tag 40 % | 29.–20. Tag 50 % | 19.–10. Tag 65 % | 9.–3. Tag 85 % | 2. Tag bis Reisebeginn/Nichtantritt 90 % des Reisepreises.
b) Außereuropäische Länder: bis 61. Tag 25 % | 60.–45. Tag 50 % | ab 44. Tag bis Reisebeginn/Nichtantritt 90 % des Reisepreises.
5.4. Dem Reisenden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
5.5. P&R kann höhere, konkret bezifferte Kosten geltend machen; in dem Fall sind ersparte Aufwendungen/anderweitiger Erwerb anzurechnen.
5.6. § 651h Abs. 5 BGB bleibt unberührt.
5.7. Recht, einen Dritten eintreten zu lassen (Mitteilung auf dauerhaftem Datenträger) bleibt unberührt; rechtzeitig bei Zugang 7 Tage vor Reisebeginn. Ggf. höhere Reisekosten gem. § 651e Abs. 3 BGB.
5.8. Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird empfohlen.

6. Umbuchungen
6.1. Kein Anspruch auf Umbuchung nach Vertragsschluss (Ausnahmen bei fehlenden/unzureichenden vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB – dann kostenfrei). Bei EU-Reisen kann P&R bis zum Beginn der zweiten Stornostaffelstufe gemäß Ziff. 5 ein Umbuchungsentgelt von € 60 je betroffenem Reisenden sowie € 60 je betroffenem Reisenden für das Reiseziel erheben; etwaige höhere Reisekosten sind zusätzlich zu zahlen; ggf. Minderkosten zugunsten des Reisenden.
6.2. Spätere Umbuchungen oder Umbuchungen bei Non‑EU‑Reisen sind nur über Rücktritt nach Ziff. 5 und Neuanmeldung möglich (Ausnahme: nur geringfügige Kosten).

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Kein Anspruch auf anteilige Erstattung, wenn Leistungen aus vom Reisenden zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch genommen werden; P&R bemüht sich um Erstattung ersparter Aufwendungen der Leistungsträger.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Mindestteilnehmerzahl/späteste Rücktrittsfrist werden vorvertraglich und in der Bestätigung angegeben. Absage unverzüglich; später als 4 Wochen vor Reisebeginn unzulässig. Erstattungen unverzüglich (vgl. Ziff. 5.6).

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
P&R kann fristlos kündigen, wenn der Reisende bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat oder trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung gerechtfertigt ist. P&R behält den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen/anderweitiger Vorteile.

10. Obliegenheiten des Reisenden
10.1. Reiseunterlagen: Unverzüglich melden, wenn Unterlagen nicht fristgerecht zugehen.
10.2. Mängelanzeige/Abhilfe: Abhilfeverlangen; bei schuldhaft unterlassener Anzeige keine Minderung/Schadensersatz. Anzeige an die mitgeteilte Kontaktstelle von P&R (oder an den Vermittler). Vertreter vor Ort dürfen Abhilfe organisieren, aber keine Ansprüche anerkennen.
10.3. Fristsetzung vor Kündigung: Vor Kündigung wegen erheblichen Reisemangels angemessene Frist zur Abhilfe setzen, es sei denn, Abhilfe wird verweigert oder ist sofort erforderlich.
10.4. Gepäck (Flug): PIR‑Anzeige bei Airline; Fristen: Schaden binnen 7 Tagen, Verspätung binnen 21 Tagen; zusätzlich Anzeige an P&R/Kontaktstelle/Vermittler.

11. Besondere Obliegenheiten des Reisenden
11.1. Teilnahme am Reitprogramm erfordert ein hohes Maß an Eigenverantwortung; vgl. „Wichtige Hinweise zur Teilnahme an Reiterreisen“ (u. a. unter https://www.pferdreiter.de/abisz.html).
11.2. Reitführer/qualifizierte Reiseleiter dürfen das Programm nach Kenntnissen/Leistungsvermögen/Kondition sowie aus unvorhergesehenen Gründen im Rahmen der Fürsorge‑/Verkehrssicherungspflichten anpassen.
11.3. Körperliche Voraussetzungen & Tierwohl: Maximalgewicht grundsätzlich 85 kg (inkl. Reitkleidung); das in der Anmeldung angegebene Maximalgewicht ist bindender Vertragsinhalt. Teilnahme über 85 kg nur nach individueller Prüfung (nicht überall möglich); ggf. Preiszuschlag für Pferdewechsel aus Tierschutzgründen. Entsprechende Reisen: https://www.pferdreiter.de/ladegrenze/
11.4. Den Anweisungen der Reitführer ist unbedingt Folge zu leisten.
11.5. Ausschluss/Kündigung möglich, wenn Anweisungen nicht befolgt werden, Gefährdungen vorliegen oder falsche Angaben zu Voraussetzungen gemacht wurden.
11.6. Teilnahme mit eigenem Pferd: Einreisebestimmungen für Pferde beachten; Rau‑/Kraftfutter im Programmpreis „eigenes Pferd“ enthalten (sofern nicht anders in der Programmbeschreibung); Spezialfutter selbst mitbringen.
11.7. Eigene Sicherheit: Reitkappe, ausreichende Reisevorbereitung u.ä.

12. Beschränkung der Haftung
12.1. Vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (weitergehende Ansprüche nach Montrealer Übereinkommen/Luftverkehrsgesetz bleiben unberührt).
12.2. Keine Haftung für Fremdleistungen, die ausdrücklich als solche mit Identität/Anschrift des Vertragspartners gekennzeichnet sind und erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind; Vorgaben der §§ 651b, 651c, 651w, 651y BGB sind einzuhalten.
12.3. Haftung bleibt, wenn Hinweis‑, Aufklärungs‑ oder Organisationspflichten von P&R verletzt wurden.

13. Geltendmachung von Ansprüchen; Adressat
Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4–7 BGB sind gegenüber P&R geltend zu machen (auch über den Vermittler möglich). Verjährung: 2 Jahre ab dem vertraglichen Reiseende. Textform empfohlen.

14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
P&R informiert bei/ spätestens mit Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) für sämtliche Flugbeförderungsleistungen der gebuchten Reise (EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen).

16. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere Corona‑Virus)
16.1. Leistungen werden nach den jeweils geltenden behördlichen Vorgaben/Auflagen erbracht.
16.2. Der Reisende beachtet Nutzungsregelungen/-beschränkungen der Leistungserbringer und informiert bei typischen Krankheitssymptomen unverzüglich die Reiseleitung/den Leistungsträger.
16.3. Rechte aus § 651i BGB bleiben unberührt.

17. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl‑ und Gerichtsstandsvereinbarung
17.1. P&R nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern eine Teilnahme zukünftig verpflichtend wird, informiert P&R betroffene Verbraucher in geeigneter Form.
17.2. Für Reisende, die nicht Angehörige eines EU‑Mitgliedstaates oder Schweizer Staatsbürger sind, gilt ausschließlich deutsches Recht; Klagen gegen P&R sind ausschließlich am Sitz von P&R zu erheben.
17.3. Für Klagen von P&R gegen Reisende/Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen/privaten Rechts sind oder Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt bei Klageerhebung unbekannt ist, ist Gerichtsstand der Sitz von P&R.

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© Urheberrechtlich geschützt: TourLaw – Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2025; Stand 09/25
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Reiseveranstalter ist: CreActiv Tours GmbH
Reise‑Marke: PFERD & REITER
Geschäftsführer: Marjut Greinus, Ivan Künnemann
Handelsregister: HRB 3621 NO, Amtsgericht Kiel
Auf dem Kamp 12, 22889 Tangstedt
Telefon: +49 (0)40 607 669-0
Telefax: +49 (0)40 607 669-31
E‑Mail: hallo@pferdreiter.de